Benutzungsordnung

Gegenseitige Rücksichtnahme aller Besucher und der Respekt gegenüber Pflanzen und Tieren sind Voraussetzungen für einen erholsamen und angenehmen Aufenthalt. Bitte beachten Sie deshalb unsere Benutzungsordnung, zu deren Einhaltung jede Besucherin und jeder Besucher verpflichtet ist.

Nutzungseinschränkungen
In den südlichen Bereichen des ehemaligen Flugfelds und zwischen den Start- und Landebahnen befinden sich sensible Flächen für Flora und Fauna, die zu bestimmten Zeiten im Jahr geschützt werden. Deshalb gibt es zu diesen Zeiten Nutzungseinschränkungen. Diese Areale sind eingezäunt oder mit Hinweisschildern versehen. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf diese Naturschutzbereiche.

Temporäre Schutzzone ab 1. April 2011
Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch insbesondere, dass die Fläche zwischen den beiden Start- und Landebahn zum Schutz der bodenbrütenden Feldlerche im Zeitraum vom 1. April bis 31. Juli nicht mehr betreten werden darf.

Temporäre Schutzzone für die Feldlerche